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SPD Frankfurt - Schwanheim - Goldstein

Mehr Rechte für Praktikanten

Bundespolitik

Praktika sind eine sinnvolle Möglichkeit vor, während und nach einer Ausbildung „praktische“ Erfahrungen mit der Berufs- und Arbeitswelt zu sammeln. Leider kommt es aber seit Jahren immer häufiger vor, dass Arbeitgeber Praktikanten einfach nur als billige Arbeitskräfte missbrauchen.

Aus diesem Grund haben über 100.000 Unterzeichner in mehreren Petitionen an den Deutschen Bundestag gefordert, etwas gegen diesen Missbrauch von Praktika zu unternehmen. Der Petitionsausschuss des Bundestags, dem ich auch angehöre, wollte sich kurz vor Weihnachten von der Bundesregierung berichten lassen, welche Verbesserungsmöglichkeiten diese sieht.
Leider ließ nun (ausgerechnet) das Bildungsministerium die Verhandlungen mit dem Bundesarbeitsministerium platzen. Damit stehen Praktikantinnen und Praktikanten nach wie vor ohne Schutz da. Dabei muss dringend etwas passieren. Denn immer mehr junge Menschen finden keinen direkten Einstieg in ihren Beruf, sondern starten stattdessen mit einem Praktikum. Eine vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebene Studie belegt, dass jedes zweite Praktikum nach Abschluss der beruflichen Ausbildung oder des Studiums (51%) ohne Bezahlung war. Über 80% der freiwilligen Praktikantinnen und Praktikanten wurden unter den unrichtigen Bezeichnungen „Volontäre" oder „freie Mitarbeiter", „Schnupperlehre“, „Arbeitserprobung“, „Einfühlungsverhältnis“, „Einarbeitungsverhältnis“ u.ä. als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Die erhoffte Brückenfunktion vom Praktikum in ein reguläres Arbeitsverhältnis erfolgte nur in 22% der Fälle.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb:
Erstens muss es eine gesetzliche Abgrenzung von Praktikums- und Arbeitsverhältnissen geben. Wir wollen mehr Rechtsklarheit für die Betroffenen schaffen und das Praktikum klarer als solches definieren. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll ausdrücklich geregelt werden, dass Praktikantinnen und Praktikanten zu Lernzwecken eingestellt werden.
Zweitens fordern wir einen Vergütungsanspruch. Die rechtliche Situation würde klarer, wenn im BGB ausdrücklich geregelt wäre, dass jedes Arbeitsverhältnis, auch wenn es z.B. als Praktikum oder Hospitanz bezeichnet wird, zu einem regulären Vergütungsanspruch führt.
Drittens fordern wir schriftliche Praktikantenverträge.
Viertens müssen die in Tarif- und Arbeitsverträgen enthaltenen Ausschlussfristen abgeschafft werden.
Fünftens soll die Wirksamkeit der hier vorgeschlagenen Maßnahmen nach einem festgelegten Zeitraum überprüft werden.

Seit längerer Zeit bemüht sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), die Rechte der Praktikantinnen und Praktikanten klar zu definieren und ein Anrecht auf eine angemessene Bezahlung festzuschreiben. Die Gespräche mit der CDU/CSU sind aber vorerst gescheitert. Der dringend notwendige Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten bleibt so auch 2009 auf der Tagesordnung und weiterhin ein dringendes Anliegen der SPD.

Gregor Amann, MdB

 
 

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