„Kein Ausbau der Lärmschutzwand und auch keine Senkung der Geschwindigkeit auf der Bundesautobahn A 5 in absehbarer Zeit! Die SPD bleibt am Thema dran!“
(Michael Wanka, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Ortsbeirat 6)
Das zuständige Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen lehnt Maßnahmen ab...
Keine Lärmschutzmaßnahmen an der Bundesautobahn A 5
Ortsbeirat
Mit dem Antrag der SPD Goldstein vom 07.05.2009 im Ortsbeirat 6 wurde mehr Lärmschutz für den Bereich der Bundesautobahn A 5 vom Westkreuz Frankfurt bis vor den Stadtwald in Goldstein gefordert. Das zuständige Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen hat die Initiative abgelehnt. Laut Wanka ist es „beschämend, dass das Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen wieder einmal gegen die Anwohner entscheidet, obwohl es eindeutige Belege dafür gibt, dass die Anwohner durch Lärm belästigt werden und dieser in den letzten Jahren zugenommen hat.“ Der genannte Antrag durchlief die Gremien der Stadt Frankfurt und wurde auch vom Magistrat (Stellungnahme 151 vom 11.01.2010), teilweise positiv beschieden. „Nach den Berechnungen der vorliegenden kommunalen Lärmminderungsplanung für den Bereich Goldstein ist der Lärmmittelungspegel zumindest in der Nacht überschritten und ergibt damit die Grundlage für die Einführung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm in der Nacht.“ Das zuständige Hessische Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen sieht das merkwürdigerweise anders und hat im Jahr 2008 die existierende einseitige Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Die darauf gerichtete Anfrage, weshalb dies geschah wird lapidar beantwortet. „(…) Die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung wurde im Jahr 2008 aufgehoben, da sie aus verkehrstechnischen Gründen nicht mehr notwendig war. Ein Zusammenhang zwischen dem Lärmschutz und dieser Beschränkung bestand nicht.“ Die Grenzwerte seien ermittelt worden. „Laut dem Ergebnis sind die Grenzwerte tagsüber sowie nachts weit unterschritten und eine Geschwindigkeitsbeschränkung als straßenverkehrliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich.“
Als Anwohner muss dies wie Hohn klingen, ist es doch derzeit die Bundesautobahn A 5, welche als größte Lärmquelle noch vor dem Flughafen, rangiert. Wanka schließt daraus, dass „die Entscheider beim hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen keine Anwohner sein können, sonst würden sie sicher anders handeln.“ Ein, wenn auch kleiner Lichtblick bleibt, denn der Magistrat will sich weiter dafür einsetzen, dass Maßnahmen zur Einführung der Geschwindigkeitsbe-schränkung und zusätzlicher Lärmsanierung ergriffen werden.
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