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SPD Frankfurt - Schwanheim - Goldstein

Aktuelles aus dem Bundestag: „Managergehälter begrenzen“

Bundespolitik

Um die Auswirklungen der massiven Wirtschaftskrise abzufedern, sind in den vergangenen Monaten schnelle und zielgerichtete Gegenmaßnahmen der Bundesregierung eingeleitet worden: Die Verlängerung und Vereinfachung des Kurzarbeitergeldes, das Investitionsprogramm für die Kommunen, finanzielle Entlastungen für viele Bürger, die Abwrackprämie sowie die Kredite und Bürgschaften für Banken und notleidende Unternehmen.

Diese kurzfristigen Maßnahmen sind richtig und notwendig, aber ebenso wichtig ist es auch die Regeln unseres Wirtschaftssystems auf Dauer so zu verändern, dass zukünftige Krisen verhindert werden.
Eine der Ursachen für die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise sind Gier und kurzfristiges Profitdenken, welche durch die derzeitigen Vergütungssysteme für Manger und Unternehmensführer gefördert werden. Anstatt Arbeitsplatzerhalt und die langfristige Sicherung des Unternehmenserfolg zu honorieren, orientieren sich Bonus-Zahlungen für Manager bisher fast ausschließlich am kurzfristigen Erfolg des Unternehmens. Und viele Bürger fordern zurecht, dass Manager, die im Fall eines Unternehmenserfolgs mit großzügigen Zusatzgehältern belohnt werden, auch für einen von ihnen verantworteten Misserfolg zur Haftung herangezogen werden sollen.
Auf Drängen der SPD hat die große Koalition am 17. Juni 2009 ein „Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung“ beschlossen. Damit wird eine stärkere Transparenz der Vergütungsstruktur gegenüber der Öffentlichkeit und den Aktionären eingeführt. Auch müssen zukünftig die Vorstandsvergütung inklusive Ruhegehalt, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen sonstiger Art durch den gesamten Aufsichtsrat festgelegt werden. Die Entscheidung über die Höhe der Gehälter darf nun nicht mehr an Ausschüsse delegiert werden, denn gerade diese orientierten sich häufig an kurzfristig ausgerichteten Vergütungsinstrumenten. Lange Zeit wurde die Nachhaltigkeit zur langfristigen Stabilitätssicherung des Unternehmenserfolges vernachlässigt. Mit dem neuen Gesetz haben Aufsichtsräte nun darauf zu achten, dass erfolgsabhängige Vergütungen nicht durch kurzfristige Bilanzgewinne aufgebläht werden können, sondern die Bemessung der Gehaltshöhe an Anreize zum langfristigen Unternehmenserfolg geknüpft ist. Deshalb ist eine Einlösung von Aktienoptionen künftig erst ab vier Jahren statt schon nach zwei Jahren gestattet. Ebenfalls muss der Aufsichtsrat bei der Bemessung der Vergütungsstruktur berücksichtigen, dass diese „in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitgliedes, zur Lage der Gesellschaft und zur üblichen Vergütungsstruktur steht“. Und der Aufsichtsrat bekommt nun das Recht, die Höhe der Vorstandsvergütung nachträglich und einfacher herabzusetzen, wenn die vorherige Festlegung sich beispielsweise wegen Verschlechterung der Lage der Gesellschaft als falsch erweist. Im Gegenzug für seine weitgehenden Rechte wird der Aufsichtsrat künftig aber auch stärker haftbar bei Fehleinschätzungen gemacht. Er hat die Differenz zwischen der angemessenen und der tatsächlich gewährten Vergütung als Schadensersatz zu bezahlen. Schließlich gilt nun für Vorstandsmitglieder eine Karenzzeit von drei Jahren, bevor sie ein Amt in einem Prüfungsausschuss annehmen dürfen. Mit dieser Bestimmung wird vermieden, dass die Aufdeckung von Unstimmigkeiten im Unternehmen durch Mitglieder des Prüfungsausschusses verhindert wird.
Mit dem neuen Gesetz wurde ein erster Schritt gemacht, die Managerhaftung zu verstärken und überhöhte Gehälter von Unternehmensführern zu begrenzen. Um zukünftige Wirtschaftkrisen zu verhindern, sind weitere Schritte auf diesem Weg notwendig. Dafür wird sich die SPD auch nach der Bundestagswahl weiter einsetzen.

 
 

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